Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Waschservice ist keine haushaltsnahe Dienstleistung
- Schätzungsbefugnis bei Verwendung alter Registrierkassen
- Steuerberaterverband lehnt Steuerbescheide am Samstag ab
- Besteuerung der Energiepreispauschale ist verfassungskonform
- Überblick zu den Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
- Investitionsabzugsbeträge bei steuerbefreiten Solaranlagen
- Pläne zur Abschaffung der Steuerklassen III und V noch offen
- Verspätete Pauschalversteuerung kann zu Beitragspflicht führen
- Erfassung von Gutscheinen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Anhebung der Schwellenwerte für die Betriebsgrößenklassen
Jahressteuergesetz 2022 beschlossen
Zu den zuletzt aufgenommenen Änderungen gehören eine erneute Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags und eine begrenzte Steuerpflicht für die staatliche Hilfe für Gas- und Fernwärmekunden.
Der Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 mit verschiedenen Änderungen verabschiedet. Auch der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner letzten Sitzung für dieses Jahr noch seinen Segen gegeben. Zu den zuletzt noch aufgenommenen Änderungen gehören eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 30 Euro ab 2023 auf dann 1.230 Euro und Regelungen zur Besteuerung des finanziellen Vorteils aus der Übernahme der Dezember-Abschlagszahlungen für Gas und Wärme durch den Staat. Die Steuerpflicht trifft ausschließlich Steuerzahler mit höheren Einkommen, die auch den Solidaritätszuschlag zahlen müssen.