Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Waschservice ist keine haushaltsnahe Dienstleistung
- Schätzungsbefugnis bei Verwendung alter Registrierkassen
- Steuerberaterverband lehnt Steuerbescheide am Samstag ab
- Besteuerung der Energiepreispauschale ist verfassungskonform
- Überblick zu den Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
- Investitionsabzugsbeträge bei steuerbefreiten Solaranlagen
- Pläne zur Abschaffung der Steuerklassen III und V noch offen
- Verspätete Pauschalversteuerung kann zu Beitragspflicht führen
- Erfassung von Gutscheinen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Anhebung der Schwellenwerte für die Betriebsgrößenklassen
Säumniszuschläge sind trotz Niedrigzinsen verfassungsgemäß
Anders als verschiedene Finanzgerichte hält der Bundesfinanzhof die Säumniszuschläge auch in einem Niedrigzinsumfeld für verfassungsgemäß.
Gegen die Höhe des Säumniszuschlags bestehen nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entgegen den Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte, die den Säumniszuschlägen auch einen teilweisen Zinscharakter bescheinigten, hält der Bundesfinanzhof die Zuschläge für ein Druckmittel eigener Art, das primär eine strafende Funktion habe. Daher würden Nachzahlungszinsen, Stundungszinsen und Säumniszuschläge jeweils ganz eigenständige Sachverhalte abdecken, die nicht miteinander vergleichbar seien. Trotzdem ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn vor einem anderen Senat des Bundesfinanzhofs ist ebenfalls ein Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen anhängig, das noch nicht entschieden ist und doch noch beim Bundesverfassungsgericht landen könnte.